Betreuungsverfügung

Wie finden meine Wünsche Beachtung, wenn ich niemanden habe, den ich bevollmächtigen kann oder ich mir ausdrücklich eine gerichtliche Regelung wünsche?

Sie können im Rahmen einer Betreuungsverfügung festlegen

  • wer im Fall einer rechtlichen Betreuung vom zuständigen Betreuungsgericht zum Betreuer bestellt werden soll oder u.U. auch nicht, oder
  • welche Wünsche und Bedürfnisse Sie für den Fall einer notwendigen Betreuerbestellung haben.

Sie haben also die Möglichkeit Ihre Wünsche dem Betreuungsgericht mitzuteilen:

  • Haben Sie jemanden, den Sie zum Betreuer vorschlagen möchten?
  • Welche Wünsche und Bedürfnisse soll ein möglicher zukünftiger Betreuer beachten ( z.B. Wohnort, Auswahl der stationären Einrichtung, Hinweise auf Ihre Lebensführung und Vorlieben)?
  • Welche Person soll auf keinen Fall meine rechtliche Betreuung übernehmen?
  • Haben Sie Ideen/Wünsche zur Verwaltung Ihres Vermögens?

Das Betreuungsgericht ist bei der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung für Sie ebenso wie der Betreuer bei seiner Amtsausübung an Ihre Wünsche und Ihren Willen gebunden.

Ein gerichtlich bestellter Betreuer wird regelmäßig durch das Gericht kontrolliert.

Bundesministerium der Justiz Betreuungsrecht



Kontakt:

Büro Beckum:
Nordstraße 70
59269 Beckum
Tel.: 02521-9500-87 od. 88
Fax: 02521-950089

Büro Hamm:
Sternstraße 4
59065 Hamm
Tel.: 02381-3772-49 od. 50
Fax: 02381-377251

Heike Ripsam
Koordinatorin und
Querschnittsbeauftragte
Tel.: 02521-950087
Fax: 02521-950089
mail: heike.ripsam@ini.de

 

 



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