Betreuungsverfügung
Wie finden meine Wünsche Beachtung, wenn ich niemanden habe, den ich bevollmächtigen kann oder ich mir ausdrücklich eine gerichtliche Regelung wünsche?
Sie können im Rahmen einer Betreuungsverfügung festlegen
Sie haben also die Möglichkeit Ihre Wünsche dem Betreuungsgericht mitzuteilen:
Das Betreuungsgericht ist bei der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung für Sie ebenso wie der Betreuer bei seiner Amtsausübung an Ihre Wünsche und Ihren Willen gebunden.
Ein gerichtlich bestellter Betreuer wird regelmäßig durch das Gericht kontrolliert.
Kontakt:
Büro Beckum:
Nordstraße 70
59269 Beckum
Tel.: 02521-9500-87 od. 88
Fax: 02521-950089
Büro Hamm:
Sternstraße 4
59065 Hamm
Tel.: 02381-3772-49 od. 50
Fax: 02381-377251
Heike Ripsam
Koordinatorin und
Querschnittsbeauftragte
Tel.: 02521-950087
Fax: 02521-950089
mail: heike.ripsam@ini.de