Patientenverfügung

Wie bestimme ich über meine medizinische Versorgung für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr äußern kann?

In einer Patientenverfügung können Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit (z.B. aufgrund eines Komas, einer Demenz oder eines Schlaganfalls) schriftlich festlegen, ob und wie Sie bei Vorliegen bestimmter Erkrankungen medizinisch und pflegerisch versorgt werden möchten.

Ihr Wille – also Ihre Patientenverfügung – ist für die behandelnden Ärzte, das Pflegteam und Ihre rechtliche Vertretung (Bevollmächtigter oder Betreuer) bindend.

Wichtig ist es, eine Person zu bestimmen, die berechtigt ist, Ihre Verfügungen durchzusetzen.

Dies ist in der Regel Ihr Bevollmächtigter für den Bereich „Gesundheit“.

Sie können mit einer Patientenverfügung ihren Willen für konkrete Behandlungssituationen festlegen – unabhängig von dem Stadium einer Krankheit oder einem prognostizierten Fortgang -.

Es ist also wichtig, dass Sie sich mit dem Thema auseinandersetzen.

Kurz gesagt: Die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung hängt an der Konkretheit Ihrer Formulierungen. Ihr Wille für eine konkrete Lebens - und Behandlungssituation muss sicher und eindeutig festgestellt werden können.

Daher  empfehlen wir Ihnen kein Formular sondern die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz mit einer Zusammenstellung von Empfehlungen mit Textbausteinen, mit denen Sie Ihre individuelle Entscheidung formulieren können.

Bundesministerium für Justiz / Patientenverfügung



Kontakt:

Büro Beckum:
Nordstraße 70
59269 Beckum
Tel.: 02521-9500-87 od. 88
Fax: 02521-950089

Büro Hamm:
Sternstraße 4
59065 Hamm
Tel.: 02381-3772-49 od. 50
Fax: 02381-377251

Heike Ripsam
Koordinatorin und
Querschnittsbeauftragte
Tel.: 02521-950087
Fax: 02521-950089
mail: heike.ripsam@ini.de

 

 



Impressum & Datenschutz   |   Cookie-Einstellungen  |  Drucken