Vorsorgevollmacht

Die (Vorsorge-)Vollmacht: Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin?

Jeder von uns – unabhängig vom Alter – kann in Lebenssituationen geraten, in denen kein eigenverantwortliches Handeln mehr möglich ist. Das kann durch eine körperliche Erkrankung, das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter oder durch einen Unfall geschehen.

Zur Regelungen der Angelegenheiten Ihres Lebens sollten Sie für einen solchen Fall eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen.

Beachten Sie: Angehörige oder Ehepartner dürfen nur für Sie entscheiden, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt oder sie als rechtliche Betreuer bestellt wurden.

Und trotz des seit dem 01.01.2023 geltende auf höchstens sechs Monate befristete Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1858 BGB), das in akuten Krankheitssituationen zur Anwendung kommen kann, raten wir Ihnen dringend zum Erstellen einer Vollmacht.

Wie Sie eine solche Vollmacht erstellen und was es zu dabei zu beachten gilt, erfahren Sie bei uns oder den Betreuungsbehörden oder auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz.

Wir – der INI Betreuung e.V. - bieten Ihnen kostenlos

  • Individuelle Beratungsgespräche
  • Informationsmaterial
  • Formulare
  • Hilfe beim Ausfüllen
  • Vorträge

Bundesministerium der Justiz Betreuungsrecht



Kontakt:

Büro Beckum:
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59269 Beckum
Tel.: 02521-9500-87 od. 88
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Heike Ripsam
Koordinatorin und
Querschnittsbeauftragte
Tel.: 02521-950087
Fax: 02521-950089
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