Ehrenamtliche Betreuung
 

Rechtliche Betreuungen können ehrenamtlich oder beruflich geführt werden.

In jedem Fall ist der Wunsch einer*s  Volljährige*n nach einer bestimmten Person vom Betreuungsgericht zu beachten (§ 1816 BGB) sofern diese zur Führung einer Betreuung geeignet ist.

Es können also nahestehende Menschen, selbstständige berufliche Betreuer, angestellte Vereinsbetreuer oder Behördenbetreuer bestellt werden.

Es haben stets Personen, die dieses Amt ehrenamtlich ausüben wollen und geeignet sind  den Vorrang vor Berufsbetreuern. Neben den Menschen aus dem persönlichen Umfeld des zu Betreuenden (den sog. „Angehörigenbetreuern“) werden von uns immer Bürger*innen für die ehrenamtliche Übernahme einer rechtlichen Betreuung  gesucht.

Der Betreuungsverein schlägt dann diese sog. „Fremdbetreuer“ dem Gericht und der Betreuungsbehörde vor.

Seit dem 01. Januar 2023 müssen alle ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer ihre persönliche Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen, u.a. durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses ( in diesem Fall kostenfrei!) und einer Auskunft aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis.

Bei der Ausübung des Amtes werden ehrenamtliche Betreuer*innen von Betreuungsvereinen  - wie dem INI  Betreuung e.V. - unterstützt.

Der INI Betreuung e.V. bietet  Veranstaltungen zur Einführung in das Amt, regelmäßige Fortbildungen und Möglichkeiten zum Austausch (gemeinsame Frühstücksangebote, Ausflüge) an.

Bei Fragen, Problemen und/oder Krisen stehen wir Ihnen als Gesprächspartner mit Rat und Tat zur Seite und begleiten auf Wunsch auch Behördengänge.

Ehrenamtliche Betreuer*innen haben die Möglichkeit, den INI Betreuung e.V. als Verhinderungsbetreuer bestellen zu lassen.

Seit dem 01.01.2023 sollen sog. ehrenamtliche „Fremdbetreuer“, die keine persönliche oder familiäre Bindung zur betreuten Person haben,  nur bestellt werden, wenn sie mit einem Betreuungsverein eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung abgeschlossen haben (§ 22 Abs.2 BtOG, § 1816 Abs. 4 BGB).

Auch für Angehörigenbetreuer empfiehlt sich solch ein Vereinbarungsabschluss.

Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.



Standort Beckum:
Nordstraße 70
59269 Beckum
Tel.: 02521-9500-87 od. 88
Fax: 02521-950089

Standort Hamm:
Sternstraße 4
59065 Hamm
Tel.: 02381-3772-49 od. 50
Fax: 02381-377251

Heike Ripsam
Koordinatorin und
Querschnittsbeauftragte
Tel.: 02321-9500-87 oder
0176 11901515
mail: heike.ripsam@ini.de

 



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